Deutsche Literatur

Allgemeine Aufgaben des Literaturunterrichts

Literatur wird in sechs Stunden pro Woche unterrichtet. Aufgabe des Literaturunterrichts ist es, Sie als Studierende an die Analyse literarischer und anderer Texte heranzuführen. Mit der Analyse exemplarischer Texte

  • sollen literarische Grundbegriffe erarbeitet werden,
  • soll in Fachinhalte und Arbeitsmethoden eingeführt werden, die die Studierfähigkeit fördern,
  • sollen wissenschaftsbezogene Kompetenzen vermittelt werden,
  • soll die Handlungsfähigkeit der Studierenden im wissenschaftlichen Diskurs ausgebildet werden.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Behandlung zeitgenössischer Texte.

Kompetenzen

  • Vor allem soll der Literaturunterricht Freude an der Beschäftigung mit Literatur entwickeln bzw. erhalten und fördern.
  • Die Studierenden, sollen erkennen, dass jeder wesentliche literarische Text auch Selbst- und Welterkenntnis vermittelt. Diese Erkenntnis kann sich sowohl auf allgemein-menschliche als auch auf historisch vermittelte Probleme beziehen. Ein interkultureller Vergleich vor dem jeweils eigenen kulturellen Hintergrund der Studierenden wird angestrebt.
  • Im Literaturunterricht können die Studierenden Kompetenzen erwerben, die einerseits den Anforderungen einer genauen Lektüre der Texte und ihres hermeneutischen Verstehens, darüber hinaus aber auch anderer Formen der textgebundenen wissenschaftlichen Erkenntnis und Kommunikation genügen.
  • Darüber hinaus sollen auch im Literaturunterricht Techniken wissenschaftlichen Arbeitens sowie der wissenschaftlichen Kommunikation geübt werden (zum Beispiel: Zitieren, Literaturangaben, Umgang mit Lexika, Abfassen schriftlicher Arbeiten, Diskussionsbeiträge, Kurzstatements, Präsentationen und Referate).
  • Die Studierenden sollen narrative und dramatische Handlungslogik verstehen, mit Fiktionalität bewusst umgehen sowie metaphorische und symbolische Ausdrucksweisen verstehen.
  • Ziel ist darüber hinaus, Medienkompetenz zu erwerben, z.B. durch Vergleich von Leseerfahrungen mit Literaturverfilmungen bzw. Theateraufführungen.
  • Die Themen sollen an den Interessen und Erfahrungen der Studierenden anknüpfen.
  • Sie sollen mindestens eine „Ganzschrift“ (z.B. einen Roman, ein Theaterstück) lesen.

Gegen Ende des Literaturunterrichts sollen Sie im Stande sein, eigenständig literarische Texte zu interpretieren, dabei Methoden wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden, literarische Texte in umfassendere historische und theoretische Zusammenhänge einzuordnen und in angemessenem Rahmen zu beurteilen.

Leistungsüberprüfung

In Klausuren und Prüfungen sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, vorgelegte Texte in ihren Strukturen zu erfassen, ihre sprachliche Gestalt zu beschreiben, sie zu deuten und zu ihnen Stellung zu beziehen. Die Aufgabenstellung gibt den Studierenden auch Gelegenheit, Sachwissen (zum Beispiel zu Literaturgeschichte, zu literarischen Gattungen und Formmerkmalen) zu zeigen und Methodenkenntnisse anzuwenden.

Die Aufgaben orientieren sich nach Art und Umfang an den fachspezifischen Prüfungsanforderungen der Prüfungsordnung (wird in neuem Tab geöffnet) (Mehr erfahren (wird in neuem Tab geöffnet) ). Im ersten und zweiten Semester werden je zwei Klausuren geschrieben; im zweiten Semester kann eine Klausur durch eine längere Hausarbeit ersetzt werden.