Externe Feststellungsprüfung

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Externe Feststellungsprüfung (eFSP)

Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich für ein Fachstudium bewerben, können unter bestimmten Voraussetzungen die externe Feststellungsprüfung ohne Unterrichtsbesuch ablegen.

Voraussetzungen:

• bedingte Studienplatzzusage der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt), der Hochschule Darmstadt (h_da), der Hochschule RheinMain/ RheinMain University of Applied Sciences/ Wiesbaden Rüsselsheim, der Hochschule Geisenheim University oder der Evangelischen Hochschule Darmstadt (EHD)

• Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (TestDaF Niveau 14 oder 15 Punkte ), Goethe-Zertifikat B2, ÖSD-Zertifikat B2, DSD II oder UNIcert II

• die Noten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung müssen ein Bestehen der Prüfung erwarten lassen (also etwa der deutschen Durchschnittsnote „befriedigend“ (3) entsprechen)

Die Feststellungsprüfung findet zweimal jährlich (derzeit im Juni/ Juli und im Dezember/Januar) statt. Sie werden zuvor zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Prüfungsfächer der externen Feststellungsprüfung:

Nach einer Zulassung zur externen FSP wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, in welchen Fächern Sie sich – in Abhängigkeit von dem angestrebten Studienfach – der Prüfung unterziehen müssen.

Die schriftlichen Prüfungsfächer im T-Kurs sind:

Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Mathematik

Physik oder Chemie oder Informatik

Die schriftlichen Prüfungsfächer im G-Kurs sind:

Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Geschichte

Deutsche Literatur oder Sozialwissenschaften oder Wirtschaftsgeographie

Gegenstand der mündlichen Prüfung (sie findet etwa zwei Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt) ist in jedem Fall das Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF). Darüber hinaus werden zwingend die Fächer mündlich geprüft, die nicht schon Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Für die Endnote in einem Fach haben gegebenenfalls die Note der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gleiches Gewicht.

Eine nicht bestandene externe Feststellungsprüfung kann einmal im Ganzen und frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Für die Teilnahme an der externen Feststellungsprüfung ist vor deren Beginn eine Gebühr von 200,- Euro zu entrichten.

Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung (opens in new tab) .